Garantiebedingungen für Küppersbusch-Hausgeräte

Zusätzlich zu den bereits mit Kauf für den Endkunden bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gibt Küppersbusch Hausgeräte GmbH (nachfolgend „Küppersbusch“) selbst dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“) für die in Deutschland an den Kunden verkauften und gelieferten Hausgeräte der Marke Küppersbusch (nachfolgend „Geräte“) innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Kaufdatum an den ersten Endkunden („Garantiefrist“) eine Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Garantiebedingungen.

1. Küppersbusch wird einen Mangel, der nachweislich auf einem Konstruktions-, Fabrikations-, Guss-, Material- oder Verarbeitungsfehler beruht, durch den Werkskundendienst oder einen autorisierten Service-Partner von Küppersbusch beheben, wobei folgende Kosten von der Garantie umfasst sind:

‒ Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile;

‒ Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung;

‒ An- und Abfahrtskosten;

‒ Transportkosten.

Sonstige im Zusammenhang mit einem Mangel anfallende Kosten, z.B. für Fehlersuche, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge etc. sind von der Garantie nicht umfasst.

Küppersbusch ist berechtigt, anstelle einer Reparatur die Garantieleistung in freier Entscheidung auch in Form eines im Wert vergleichbaren Austausch-Gerätes zu erbringen.

Im Rahmen der Garantieleistung ausgetauschte Teile werden Eigentum von Küppersbusch.

Werden Garantieansprüche nach Ablauf der ersten beiden Jahre der Garantiezeit angemeldet, hat der Kunde einen Selbstbehalt von maximal 60,00 EUR für jeden Einsatz des Werkskundendienstes oder autorisierten Service-Partners von Küppersbusch zu leisten. Erfolgen bei einem Garantiefall aus von Küppersbusch zu vertretenden Gründen zusätzliche Kundendiensteinsätze, so fällt für diese der Selbstbehalt nicht erneut an.

2. Ansprüche aus der Garantie müssen innerhalb der Garantiezeit gegenüber Küppersbusch angemeldet werden, anderenfalls sind sie ausgeschlossen. Der Kunde hat dem Küppersbusch- Kundendienst bzw. autorisierten Service-Partner die Gelegenheit zu geben, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen ab Anmeldung eines Garantieanspruchs vor Ort eine Fehleranalyse am Gerät durchzuführen. Ansprüche aus der Garantie können anschließend nur bei unverzüglicher Übergabe des Geräts an den Küppersbusch Kundendienst bzw. autorisierten Service-Partner geltend gemacht werden.

3. Die Garantiefrist für von Küppersbusch nachträglich eingebaute Ersatzteile erlischt mit Ablauf der Garantiefrist für das ganze Gerät. Die sonstige vertragliche sowie gesetzliche Gewährleistung für ein Ersatzteil wird hierdurch nicht berührt.

4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:

‒ Schäden durch unsachgemäße Behandlung (z. B. übermäßige Beanspruchung, chemische/ elektrochemische Einwirkungen von Wasser, Laugenverschleppungen);

‒ Geringfügige Fehler, die die Tauglichkeit des Geräts im Gebrauch nicht beeinträchtigen sowie für den Wert des Geräts nicht erheblich sind;

‒ Glas, Gummi, Kunststoff, Emaille, Leuchtmittel (einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen) und ihrer Natur nach leicht zerbrechliche Materialien;

‒ Schäden durch äußere Einflüsse/Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch, Überspannung ) und sonstige anormale Umweltbedingungen.

‒ Schäden durch gewöhnliche Abnutzung, Überlastung, falsches Zubehör.

‒ Schäden durch den Einsatz von Küppersbusch nicht freigegebener Zubehör-/ Ergänzungs-/ Anbauteile.

‒ Gewerblich genutzte Geräte. Das gilt entsprechend für eine vergleichbare Nutzung durch z.B. Freiberufler, Organisationen, Behörden.

Die Garantie entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in diesen Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Garantie entfällt außerdem bei Reparaturen und Eingriffen von Dritten, d.h. nicht vom Werkskundendienst oder autorisierten Service-Partnern, d.h. von Küppersbusch anerkannten Fachwerkstätten, Personen oder Betrieben.

5. Weitergehende Rechte (z. B. Schadensersatzansprüche oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag) sind von der Garantie nicht umfasst. Gesetzliche Rechte des Kunden aus Gewährleistung und Produkthaftung bleiben durch die Garantie unberührt.

6. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist die Vorlage der Originalrechnung, aus der das Rechnungsdatum und der Fachhandelspartner, bei dem das Gerät erworben wurde, hervorgehen.

7. Bitte wenden Sie sich im Schadensfall direkt an den Küppersbusch Werkskundendienst:

Küppersbusch Hausgeräte GmbH
Küppersbuschstraße 2
45883 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 401 631
Fax: 0209 401 709
E-Mail: Kundendienst@kueppersbusch.de

Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

8. Diese Garantie gilt ausschließlich für im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Geräte. Für im Ausland gekaufte Geräte gelten ausschließlich etwaige von der jeweiligen Küppersbusch- Landesgesellschaft oder Küppersbusch-Vertretung herausgegebene Garantiebedingungen, die dort angefordert werden können.

9. Diese Garantie unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Soweit der Kunde das Gerät zu seinem beruflichen oder gewerblichen Gebrauch oder außerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder des Luganer Übereinkommens (Schweiz, Norwegen, Island), in dem Küppersbusch seine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder auf den Küppersbusch seine Tätigkeit ausgerichtet hat, erworben hat, ist Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Garantie der Sitz der Küppersbusch Hausgeräte GmbH.

Stand: August 2018

Küppersbusch Hausgeräte GmbH
Küppersbuschstraße 2, D-45883 Gelsenkirchen
Telefon 0209 401-0, Fax 0209 401-303
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